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Neue Düsseldorfer Tabelle 2024

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Interview Rechtsanwalt Weil mit der Süddeutschen Zeitung vom 16.12.2023 zum Thema „Kinder als Leidtragende bei Trennung der Eltern“

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Podcast Rechtsanwalt Weil mit dem Bayerischen Rundfunk zum Thema Trennung und Scheidung vom 8.12.2023

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Vortrag Rechtsanwalt Weil beim Deutschen Anwaltstag 2023

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Vergessene, übersehene oder verschwiegene Anrechte im Versorgungsausgleich

Wird in einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich bei der Scheidung ein existierendes Anrecht nicht berücksichtigt, weil es nicht angegeben oder vom Gericht übersehen wurde, sieht der BGH darin keine bewusste Teilentscheidung (BGH FamRZ 2014, 1614). Die Rechtskraft der Entscheidung bezieht sich daher auch auf die Tatsache, dass sonstige Anrechte nicht vorhanden sind. Damit ist eine spätere Korrektur der Entscheidung durch Abänderung nach § 51 VersAusglG bzw. §§ 225 f. FamFG nicht möglich (BGH FamRZ 2013, 1642).

Weder kommt nach derzeitiger Rechtsprechung des BGH eine Ergänzung des Ausgangsbeschlusses nach § 43 FamFG (BGH FamRZ 2014, 1614) noch ein Ausgleich nach der Scheidung gemäß § 20 VersAusglG in Betracht (BGH FamRZ 2013,1548). Der BGH ist der Ansicht, dass der schuldrechtliche Ausgleich keine generelle Korrekturfunktion für im Ausgangsverfahren übersehene, verschwiegene oder vergessene Anrechte hat (vgl. auch Siede, NZFam 2023, 577; Weil, NZFam 2023, 594).

Damit können in der Ausgangsentscheidung übersehene Anrechte nach derzeitiger Rechtslage zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ausgeglichen werden. Dies kann für die betroffenen Beteiligten zu existenziellen Notlagen führen, insbesondere wenn sie im Scheidungsverfahren nicht anwaltlich vertreten wurden und damit eine Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts nicht für den Schaden eintritt.

Dies stellt einen dringenden Handlungsbedarf dar, da es sich um einen Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz handelt. Der Fachausschuss Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat daher bereits im Dezember 2022 eine Initiativstellungnahme an das BMJ gerichtet. Das BMJ hat mitgeteilt, dass die Problematik erkannt sei. Es bedarf allerdings einer Fallsammlung, da die Dunkelziffer dieser Fälle erheblich sein dürfte und das BMJ eine quantitative Grundlage für eine Ergänzung des VersAusglG benötigt.

Ich wäre daher dankbar, wenn mir geeignete Fälle unter meiner E-Mail-Adresse (weil@familienanwaelte-marburg.de) mitgeteilt würden.

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Top-Rechtsanwälte 2023

Auch im Jahr 2023 erhält Herr Rechtsanwalt Weil erneut die Empfehlung des Nachrichtenmagazins FOCUS als Top-Rechtsanwalt im Familienrecht.


Die besten Kanzleien für Privatmandaten 2023

Auszeichnung unserer Kanzlei als eine der besten Kanzleien im Familienrecht 2023 in Deutschland

Die renommierten Magazine Stern & Capital haben im Jahr 2023 die besten Anwaltskanzleien für Privatmandanten eruiert. Wir freuen uns mitteilen zu dürfen, als eine der besten Kanzleien in Deutschland im Familienrecht ausgezeichnet worden zu sein.

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Initiativ-Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht zu „vergessenen“, „verschwiegenen“ oder „übersehenen“ Anrechten im Versorgungsausgleich

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Süddeutsche Zeitung: Versorgungsausgleich: Wenn Scheidung in die Altersarmut führt

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