Kosten


Anwaltsgebühren

Die anwaltliche Beratung und Vertretung ist mit Kosten verbunden. Die für die Höhe der Kosten maßgebenden rechtlichen Vorschriften sind zu komplex, um sie hier in der gebotenen Kürze darzustellen.

Daher beschränken wir uns auf einige Hinweise:

Der erste Kontakt wird hergestellt im Rahmen einer sogenannten Erstberatung.
Wir bieten die Erstberatung zu einem Pauschalpreis von 250 € zuzüglich Mehrwertsteuer an.

Unsere Gebührenvereinbarung sieht entweder ein Stunden- oder Pauschalhonorar vor oder wir rechnen auf Basis der gesetzlichen Gegenstandswerte ab.

Die Höhe der Gegenstandswerte ergibt sich zum Teil aus dem Gesetz (bei Unterhaltsverfahren bspw. der Jahresunterhaltsbetrag) oder aber der Rechtsprechung, ganz allgemein durch eine Einschätzung des Interesses des Auftraggebers an der Angelegenheit.